Lexikon-Begriff
Beweislast
Die Beweislast im Mietrecht regelt, wer nachweisen muss, ob Schimmel durch einen Baumangel oder durch falsches Heizen und Lüften entstanden ist. Nach der Rechtsprechung des BGH muss zunächst der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in der Bausubstanz liegt; erst dann muss der Mieter belegen, dass er ausreichend geheizt und gelüftet hat.
Auch: Beweispflicht, Darlegungslast
Ausführlich: Beweislast bei Schimmel: Wer muss was beweisen? (Artikel erscheint in Kürze)
Artikel, die diesen Begriff verwenden
- Schimmelsanierung: Kosten, Fachbetrieb und Gutachter – Schimmelsanierung
- Schimmel entfernen: Anleitung für jede Oberfläche – Schimmel entfernen
- Mietminderung bei Schimmel: Höhe, Ablauf, Musterschreiben – Mietrecht bei Schimmel