Wann eine Horizontalsperre nötig wird
Salpeterausblühungen und feuchte Sockelbereiche weisen oft auf eine fehlende Sperrschicht hin. Weißliche, krümelige Ablagerungen am unteren Mauerwerk sind meist Salpeter – kein Schimmel, sondern ein Zeichen für gelöste Salze, die mit aufsteigender Feuchtigkeit transportiert werden. Eine genaue Unterscheidung zwischen Salpeter und Schimmelbefall finden Sie unter feuchte Wand erkennen.
Wann braucht man eine Horizontalsperre?
Eine Horizontalsperre wird dann nötig, wenn die vorhandene Sperrschicht fehlt, beschädigt ist oder durch spätere Baumaßnahmen überbrückt wurde und Feuchtigkeit dauerhaft im unteren Mauerwerk aufsteigt. Bevor Sie eine neue Sperrschicht einbauen lassen, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Ursache, denn ähnliche Schadensbilder können auch von Rohrleckagen, Spritzwasser oder Kondensation stammen. Erst wenn diese Quellen ausgeschlossen sind und die Feuchtigkeit erkennbar von unten in die Wand eindringt, ist eine nachträgliche Abdichtung die richtige Maßnahme.
Kapillar aufsteigende Feuchtigkeit zeigt sich meist nur im untersten Wandbereich: Bei üblichem Beton- und Mauerwerk steigt sie selten höher als 30–40 cm, oft sind nur die ersten beiden Steinlagen betroffen [5]. Bei Ziegelmauerwerk ist sie bis etwa 20 cm Höhe zu erwarten; reichen feuchte Stellen mehrere Dezimeter höher, sind meist hygroskopische Salze die Ursache [6].
Besonders betroffen sind ältere Gebäude: Bei vor dem Zweiten Weltkrieg errichteten Gebäuden sowie bei vielen Nachkriegsbauten fehlt häufig die Abdichtung der Kellerwände nach außen und zur Bodenwanne, wodurch es oft zu direkter Durchfeuchtung der Wände kommt [2]. Auch wenn ursprünglich eine Sperrschicht vorhanden war, kann sie durch spätere Baumaßnahmen überbrückt worden sein. Eine Überbrückung entsteht zum Beispiel durch angrenzende Erdanschüttung, einen nachträglich aufgebrachten Außenputz, der bis unter die Sperrebene reicht, oder durch Mörtelbrücken bei Reparaturen. In solchen Fällen findet Feuchtigkeit einen Weg an der eigentlichen Sperre vorbei.
Weitere Anzeichen sind abblätternder Putz im unteren Wandbereich, dauerhaft dunkle Verfärbungen am Sockel und ein muffiger Geruch in angrenzenden Kellerräumen. Bevor Sie eine Horizontalsperre in Betracht ziehen, prüfen Sie unter Ursachen aufsteigender Feuchtigkeit, ob andere Feuchtequellen wie Rohrleckagen oder Kondensation ausgeschlossen sind.
Wie eine fachgerechte Diagnose abläuft
Eine verlässliche Einschätzung beginnt mit einer Feuchtigkeitsmessung im Mauerwerk, meist an mehreren Stellen und in unterschiedlicher Höhe, um den Verlauf der Durchfeuchtung sichtbar zu machen. Ergänzend untersucht eine Fachkraft die Salzbelastung, da bestimmte Salze Feuchtigkeit aus der Luft binden und dadurch Wände auch ohne aktiven Wassernachschub feucht erscheinen lassen können. Erst wenn Feuchtigkeitsverlauf, Salzgehalt und Mauerwerksart zusammen betrachtet werden, lässt sich beurteilen, ob tatsächlich eine fehlende Horizontalsperre die Ursache ist.
Nur wenn andere Feuchtequellen als Ursache ausscheiden und die Feuchtigkeit erkennbar von unten nach oben verläuft, bestätigt sich der Verdacht auf aufsteigende Feuchtigkeit und eine fehlende oder defekte Sperrschicht.
Wie aufsteigende Feuchtigkeit entsteht und wie die Sperrschicht wirkt
Wasser steigt durch kapillare Saugwirkung im Mauerwerk nach oben, bis eine Sperrschicht es stoppt. Mauerwerk besteht aus feinen Poren, die wie dünne Röhrchen wirken und Bodenfeuchtigkeit entgegen der Schwerkraft nach oben transportieren.
Je feiner die Poren und je saugfähiger das Material, desto weiter steigt das Wasser. Bei Ziegel- oder Natursteinmauerwerk ohne Sperrschicht kann sich die Feuchtigkeit über einen größeren Bereich im Mauerwerk ausbreiten. Gelöste Salze aus dem Erdreich wandern mit dem Wasser und bleiben beim Verdunsten an der Oberfläche zurück.
Eine intakte Sperrschicht unterbricht diesen kapillaren Transportweg. Sie besteht aus einem Material, das keine durchgehenden Poren besitzt, etwa aus Bitumen, Metall oder einem ausgehärteten Injektionsmittel. Trifft die aufsteigende Feuchtigkeit auf diese Schicht, kann sie nicht weiter nach oben wandern und bleibt unterhalb der Sperre im Mauerwerk. Bei ursprünglich errichteten Gebäuden liegt diese Schicht meist knapp über dem Fundament, also an der Grenze zwischen erdberührtem und aufgehendem Mauerwerk; genau dort setzen auch nachträgliche Verfahren an, wenn die ursprüngliche Sperre fehlt oder versagt hat.
Die Regeln für die Abdichtung erdberührter Bauteile, früher in DIN 18195 festgelegt, sind seit Juli 2017 in DIN 18533 zusammengefasst [7]. Für die nachträgliche Abdichtung in der Bauwerkserhaltung gilt DIN 18533 nur, wenn sich dort geregelte Verfahren anwenden lassen [8]. Für nachträgliche Horizontalsperren nennt das Umweltbundesamt die WTA-Merkblätter 4-7-15/D und 4-10-15/D [1]. Sie beschreiben, welche Materialien und Ausführungen als funktionstauglich gelten und unter welchen Bedingungen eine Abdichtung als dicht einzustufen ist. Fachbetriebe orientieren sich bei der Auswahl des Verfahrens an diesen Vorgaben, unabhängig davon, ob am Ende injiziert, mechanisch eingeschlagen oder gesägt wird.
Verfahren im Vergleich: Injektion, Edelstahlblech, Mauersäge
Für die nachträgliche Abdichtung stehen vor allem Injektion, Edelstahlblech und Mauersägeverfahren zur Wahl. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von Mauerwerksart, Wandstärke und Feuchtegrad ab. Alle drei Verfahren lassen sich einbauen, ohne das Gebäude zu unterfangen.
Injektionsverfahren
Beim Injektionsverfahren werden Bohrlöcher entlang der Wand gesetzt und mit einem Abdichtungsmittel verfüllt, das die Kapillaren verschließt. Das Verfahren eignet sich für viele Mauerwerksarten, auch bei unregelmäßigem Fugenbild, und verursacht wenig bauliche Eingriffe. In der Praxis bohrt die Fachkraft die Löcher zunächst in einem festgelegten Abstand und einer festgelegten Tiefe entlang der gesamten Wandlänge. Anschließend wird das Abdichtungsmittel eingebracht, das in die feinen Poren eindringt und dort aushärtet. Nach dem Verfüllen werden die Bohrlöcher wieder verschlossen, sodass die Wandoberfläche optisch kaum verändert bleibt.
Edelstahlblech-Verfahren
Beim Edelstahlblech-Verfahren werden gewellte oder glatte Edelstahlbleche abschnittsweise in eine aufgetrennte Mauerfuge eingeschlagen, sodass sie eine durchgehende, mechanische Sperrschicht bilden. Es eignet sich besonders für gleichmäßiges Mauerwerk mit durchgehenden Lagerfugen, etwa bei Ziegelbauten. Dabei wird die Fuge zunächst abschnittsweise mit einem speziellen Werkzeug geöffnet, während die übrigen Wandabschnitte das Gebäude weiter tragen. In die geöffnete Fuge werden die Bleche überlappend eingeschlagen, bis sie entlang der gesamten Wand eine durchgehende Barriere bilden. Weil nur einzelne Abschnitte gleichzeitig bearbeitet werden, bleibt die Standsicherheit der Wand während der Arbeiten erhalten.
Mauersägeverfahren
Beim Mauersägeverfahren wird das Mauerwerk abschnittsweise vollständig durchtrennt und eine Sperrbahn, meist aus Bitumen oder Kunststoff, in den Schnitt eingelegt. Das Verfahren erfordert eine statische Absicherung der Wand während der Arbeiten und eignet sich vor allem für homogenes, tragfähiges Mauerwerk. Der Schnitt erfolgt mit einer speziellen Sägekette oder einem Seilsägesystem, das horizontal durch die Wand geführt wird. Sobald ein Abschnitt vollständig durchtrennt ist, wird die Sperrbahn eingelegt und der entstandene Spalt wieder verpresst, bevor der nächste Abschnitt bearbeitet wird. So bleibt die Lastabtragung des Gebäudes während der gesamten Maßnahme gesichert.
| Verfahren | Eingriff ins Mauerwerk | Eignung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Injektion | Bohrlöcher, punktuell | viele Mauerwerksarten, auch unregelmäßig | geringer baulicher Aufwand |
| Edelstahlblech | Fuge mechanisch getrennt | gleichmäßiges Mauerwerk mit durchgehenden Fugen | rein mechanische Sperrwirkung |
| Mauersäge | Wand vollständig durchtrennt | homogenes, tragfähiges Mauerwerk | statische Sicherung während der Arbeit nötig |
Bei größeren Schäden oder wenn die Ursache unklar bleibt, empfiehlt sich die Einschätzung durch einen Schimmelgutachter oder einen Fachbetrieb für Mauerwerksabdichtung, bevor eines der drei Verfahren beauftragt wird.
Was nach der Sanierung geschieht
Nach dem Einbau der neuen Sperrschicht ist das Mauerwerk zunächst noch feucht, auch wenn der weitere Feuchtigkeitsnachschub gestoppt ist. Die im Mauerwerk gespeicherte Restfeuchte muss austrocknen, was je nach Wanddicke und Material einige Zeit dauert. Während dieser Phase sollten Räume weiterhin regelmäßig gelüftet werden, damit die verdunstende Feuchtigkeit abtransportiert wird und sich nicht erneut an kalten Oberflächen niederschlägt.
Erst wenn das Mauerwerk ausreichend abgetrocknet ist, sollte der Sockelbereich neu verputzt werden, idealerweise mit einem Sanierputzsystem, das Feuchtigkeit und Salze aufnehmen kann, ohne selbst Schaden zu nehmen. Wird zu früh und mit einem ungeeigneten Putz gearbeitet, können Salzausblühungen und Putzablösungen erneut auftreten, obwohl die Sperrschicht fachgerecht eingebaut wurde.
Eine abschließende Kontrolle sollte prüfen, ob die neue Sperrschicht durchgehend wirkt und keine Lücken bestehen. Dazu gehören eine erneute Sichtprüfung des Sockelbereichs nach einigen Monaten und, falls weiterhin Feuchtigkeit auftritt, eine erneute Feuchtigkeitsmessung an den ursprünglich betroffenen Stellen. So lässt sich frühzeitig erkennen, ob einzelne Abschnitte nachgebessert werden müssen.
Häufige Fehler und Irrtümer bei der Mauerwerksabdichtung
Ein häufiger Irrtum ist, Salpeter allein mit Anti-Schimmel-Farbe statt mit einer Sperrschicht zu behandeln. Die Farbe verändert nur die Oberfläche, während die Feuchtigkeit darunter weiter aufsteigt [3]. Nach kurzer Zeit blättert der Anstrich erneut ab, und die Ausblühungen kehren zurück.
Ähnlich problematisch ist eine unvollständig durchgeführte Injektion. Werden nicht alle Bohrlöcher in ausreichendem Abstand und ausreichender Tiefe befüllt, bleiben feuchte Bereiche im Mauerwerk bestehen. Diese Lücken wirken wie Brücken, über die Feuchtigkeit weiterhin nach oben wandert – das Verfahren erscheint dann wirkungslos, obwohl nur die Ausführung mangelhaft war.
Ein dritter verbreiteter Fehler ist der Verzicht auf eine Prüfung des Mauerwerkszustands vor Beginn der Arbeiten. Ohne Kenntnis von Mauerwerksart, Feuchtegehalt und Salzbelastung lässt sich das passende Verfahren nicht zuverlässig auswählen. Eine falsche Einschätzung führt häufig dazu, dass ein eigentlich geeignetes Verfahren am konkreten Gebäude nicht die erwartete Wirkung zeigt.
Ein vierter Fehler entsteht, wenn nach dem Einbau der Sperrschicht sofort verputzt wird, ohne der Restfeuchte Zeit zum Austrocknen zu geben. Auch ein ungeeigneter Putz ohne Salzpufferwirkung kann dazu führen, dass Schäden am Sockel wiederkehren, obwohl die eigentliche Ursache beseitigt wurde.
Was kostet die nachträgliche Mauerwerksabdichtung?
Die Kosten für eine nachträgliche Abdichtung hängen stark vom gewählten Verfahren und der Wandlänge ab. Pauschalpreise lassen sich nicht nennen, weil Mauerwerksdicke, Zugänglichkeit und Feuchtegrad das Ergebnis stark verändern.
Die Preisspanne variiert außerdem je nach Verfahren: Injektionsverfahren gelten meist als weniger aufwendig als das Mauersägeverfahren, da kein vollständiges Durchtrennen der Wand nötig ist. Das Edelstahlblech-Verfahren erfordert mechanisches Einschlagen in eine Fuge und damit mehr handwerklichen Aufwand als eine Bohrlochinjektion. Bei dicken oder stark durchfeuchteten Wänden steigt der Aufwand für alle Verfahren, weil mehr Bohrlöcher oder längere Sägeabschnitte nötig werden.
Holen Sie vor der Entscheidung mehrere Angebote von Fachbetrieben ein, da die tatsächlichen Kosten vom konkreten Gebäude abhängen. Ein schriftliches Angebot sollte das Verfahren, die Wandlänge und die erwartete Trocknungszeit benennen. Fragen Sie außerdem nach, wie der Betrieb die Mauerwerksfeuchte und die Salzbelastung vor Arbeitsbeginn geprüft hat und welche Folgearbeiten, etwa das Verputzen mit einem geeigneten Sanierputz, im Angebot enthalten sind. So lässt sich besser beurteilen, ob der angebotene Preis die gesamte Maßnahme abdeckt oder ob nach Abschluss weitere Kosten entstehen.
Mietwohnung: kurz erklärt
Wohnen Sie zur Miete, gilt vor allen weiteren Schritten eine Pflicht: Zeigen Sie den Schimmel Ihrem Vermieter unverzüglich an, am besten schriftlich mit Datum und Fotos. § 536c BGB schreibt diese Mängelanzeige vor [4]; wer den Mangel nicht anzeigt, ist dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und kann bestimmte Rechte nicht geltend machen. Alles Weitere – Mietminderung und ihre Höhe, Fristen, Urteile, ein Musterschreiben sowie die Regeln in Österreich und der Schweiz – behandelt Mietminderung bei Schimmel: Höhe, Ablauf, Musterschreiben.